Türk Kayıt Sözleşmesi
Ekotrend Turizm - 16583
Türk Kayıt Sözleşmesi

EP TAŞIMACILIK ORGANİZASYON TURİZM LOJİSTİK SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ TUR KAYIT SÖZLEŞMESİ

MADDE 1 : TARAFLAR

Eine Partei ist EP TAŞIMACILIK ORG.TUR.LOJ.SAN. und TİC.LTD.ŞTİ., wohnhaft in Oran Mah. Kudüs Cad. NO: 6 /1 İç Kapı NO: 15, Çankaya Ankara (kurz als EKOTREND TURİZM SEYAHAT ACENTASI / Agentur bezeichnet) sowie die andere Partei, die die Reservierung vornimmt, deren Adresse oben angegeben ist (kurz als Reservierungseigentümer / Teilnehmer / Gast / Kunde / Reservierungseigentümer / Passagier bezeichnet), haben in Bezug auf die nachstehenden Angelegenheiten eine vollständige Einigung erzielt.

MADDE 2 : KONU

Diese Vereinbarung umfasst die Reservierung des Kunden für die unten beschriebenen Reise-/Hotelbuchungen sowie die Dienstleistungen, die er erhalten hat und/oder erhalten kann.

MADDE 3 : UYGULAMA

3-1)In Inlands- / Auslandstouren müssen die Reisenden ihre Personalausweise / Pässe mit sich führen. Bei der Buchung im Hotel / für die Tour müssen alle Teilnehmer ihr Geburtsdatum, ihre TC-Identifikationsnummer und ihre Kontaktdaten korrekt und vollständig angeben. Für jede falsch angegebene Information ist der Teilnehmer verantwortlich.

3-2)Im Falle von Flugreisen hat der Reservierungseigentümer akzeptiert, dass sich die Flugzeiten und der Flugzeugtyp aufgrund von Gründen, die vom Fluggesellschaft verursacht werden, ändern können. In diesem Zusammenhang gilt eine spezielle Warnung und Information während des Vertragsabschlusses als gegeben.

3-3)Bei den Reisen mit Transport ist die Treffzeit für Busreisen 30 Minuten vor der Abfahrt und für Flugreisen 2 Stunden vor der Abfahrt. Die Teilnehmer müssen zur vereinbarten Zeit an den von der Agentur festgelegten Ein- / Ausstiegspunkten bereit sein und dürfen keine unterschiedliche Abfahrt nach Ende der Tour anfordern. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Rückerstattung, wenn er aufgrund der verspäteten Ankunft am Abfahrtspunkt nicht an der Reise teilnehmen kann. In diesem Fall kann der Teilnehmer die Tour auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen durch eigene Mittel erreichen, um ab dem Punkt, an dem er der Tour beitritt, teilzunehmen.

3-4)Teilnehmer an der Tour gelten als damit einverstanden, dass das während der Tour durchgeführte Video- und Fotomaterial von EKOTREND TURİZM SEYAHAT ACENTASI für Werbezwecke verwendet wird und die Bewertungen und Kommentare aus den nach der Tour ausgefüllten Fragebögen verwendet werden dürfen. Darüber hinaus gilt die Zustimmung zur Versendung von E-Mails und SMS zu Werbezwecken von EKOTREND TURİZM SEYAHAT ACENTASI basierend auf den bereitgestellten Informationen. Der Teilnehmer erklärt, akzeptiert und verpflichtet sich, dass die Agentur berechtigt ist, alle Arten von Verarbeiten von Daten, die ihm während der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt und/oder übertragen wurden (im Folgenden als "Personenbezogene Daten" bezeichnet), durchzuführen, einschließlich des Erwerbs, der Registrierung, der Speicherung, der Aufbewahrung, der Änderung, der Neuanpassung, der Klassifizierung und der Übertragung an von ihr ermächtigte Personen, die ausschließlich mit der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang stehen, sowie die Zustimmung des Teilnehmers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten wurde.

3-5)Bei Buchungen für drei Personen gilt der angewandte Rabatt auf die dritte Person nur bei Übernachtung in einem Dreibettzimmer, wobei kein Standardbett für die dritte Person garantiert wird. Der Reservierungseigentümer akzeptiert, dass das dritte Bett im Dreibettzimmer ein Zusatzbett sein kann.

3-6)Die Ermäßigung auf Kinderalter gilt nur in Begleitung von mindestens zwei Erwachsenen. Bei einem Erwachsenen ist die Kinderermäßigung nicht gültig und wird als zwei Erwachsene berechnet.

3-7)Bei Touren mit 11 - 16 Anmeldungen wird mit einem Minibus, bei 17 - 24 Anmeldungen mit einem 27-sitzigen Midibus, bei 25 - 29 Anmeldungen mit einem 31-sitzigen Midibus und bei 30-53 Anmeldungen mit 46- oder 55-sitzigen Bussen transportiert. Je nach Straßenverhältnissen kann die Agentur die Art des Fahrzeugs ändern. Den Gästen werden bei der Registrierung die Sitznummern mitgeteilt. Die Sitzplätze in den verwendeten Fahrzeugen können je nach Anzahl der Teilnehmer (Gang - Fenster) variieren. Bei einer Änderung der Fahrzeugart hat die Agentur das Recht, die Sitznummer zu ändern. Bei Einzelbuchungen hat die Agentur das Recht, den Sitzplatz und die Nummer nach Bedarf zu ändern.

3-8)Wenn die erforderliche Teilnehmerzahl für die Organisation der Tour nicht erreicht wird, bei unvorhergesehenen Ereignissen und bei vorhersehbaren Gründen, die den Ablauf, den Inhalt, die Qualität und die Sicherheit der Tour negativ beeinflussen, hat die Agentur das Recht, die Tour abzusagen. Wenn die Agentur die Tour aus den oben genannten Gründen absagt, wird der Reservierungseigentümer über die Absage der Tour informiert. In diesem Fall werden alle Zahlungen, die der Reservierungseigentümer geleistet hat, zurückerstattet. Die Rückerstattungen erfolgen entsprechend der bei der Buchung verwendeten Zahlungsmethode. Bei Bargeldzahlungen erfolgt die Rückerstattung in bar, bei Kreditkarten in der auf der Kreditkarte des Reservierungseigentümers, und bei Überweisungen wird der Betrag an den Reservierungseigentümer überwiesen. Bei Rückerstattungen auf Kreditkarten liegt die Dauer, bis der Betrag dem Karteninhaber gutgeschrieben wird, im Ermessen der betreffenden Bank. Die Agentur kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

3-9)EKOTREND TURİZM SEYAHAT ACENTASI hat das Recht, Änderungen am Inhalt und Datum der Tour vorzunehmen, die in den von ihm auf der Website, in sozialen Medien und in allen schriftlichen, visuellen und digitalen Umgebungen veröffentlichten Programminformationen veröffentlicht werden, falls dies erforderlich ist. Die Agentur behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, sofern der Standard gleich bleibt, hinsichtlich der Hotels, der Reihenfolge des Tourablaufs, des Führers, des Fahrzeugs, der Restaurants, der Essensmenüs, der Stornierung eines Routenabschnitts oder des Hinzufügens neuer Routen. Die Agentur kann die entsprechenden Änderungen sowohl vor als auch während der Tour vornehmen. Selbst nach Beginn der Tour hat der Reiseführer das Recht, Änderungen vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist, sofern dies der Agentur bekannt ist und genehmigt wurde.

3-10)Wenn der Reservierungseigentümer aufgrund einer schweren Krankheit (nachweislich durch ein offizielles Gutachten eines vollwertigen staatlichen Krankenhauses) oder wegen des Todes eines ersten Grades Angehörigen nicht an der Tour teilnehmen kann, kann er die Reservierung schriftlich und mit entsprechenden Unterlagen an einen dritten, die für die Tour erforderlichen Bedingungen erfüllenden Person übertragen oder stornieren. Nach Genehmigung der Stornierung wird der Rückerstattungsprozess gemäß den in der Vereinbarung angegebenen Rückerstattungsbedingungen durchgeführt.

3-11)Wenn der Reservierungseigentümer die Vereinbarung ohne triftigen Grund storniert, wird das Gesamthonorar bis 30 Tage vor Tourbeginn, 50 % bei Stornierungen 30 - 15 Tage vorher, 25 % bei Stornierungen 15 - 7 Tage vorher zurückerstattet. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Tourbeginn erfolgt keine Rückerstattung an den Reservierungseigentümer.

3-12)Für die Nutzung von Frühbucher-Ermäßigungen bei Inlands-Kulturreisen muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 50 % des gültigen ermäßigten Preises bezahlt werden. Der ermäßigte Preis wird fixiert, und die Buchung wird vorgenommen. Die Teilnehmer müssen den verbleibenden Betrag bis spätestens 40 Tage vor dem Abreisedatum entrichten. Wenn die Restbeträge bis 40 Tage vor dem Abreisedatum nicht beglichen werden, werden sie zum zum Buchungsdatum geltenden Preis überarbeitet. Wenn 40 Tage im Voraus keine Ermäßigungskampagne verfügbar ist, behält sich die Agentur das Recht vor, den ermäßigten Preis für diese Buchung zu stornieren. Jeder Teilnehmer, der die Restzahlung 40 Tage im Voraus geleistet hat, hat bis 30 Tage vor Abreisedatum das Recht auf eine bedingungslose Stornierungsgarantie. Bei Stornierungen 30 Tage im Voraus wird der gesamte Reservierungsbetrag in der vom Gast gewählten Zahlungsweise (Kreditkarte, Überweisung oder Bargeld) zurückerstattet.

Im Rahmen der Frühbucher-Angebote bei Inlands-Hotelreservierungen hat der Reservierungseigentümer, sofern er eine Reise-Stornoversicherung abgeschlossen hat, bei Stornierung der Reservierung (Vollstornierung) bis spätestens 72 Stunden vor dem Anreisedatum, Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Buchungsbetrags, abzüglich des zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erhobenen Versicherungsbetrags. Im Falle von Datumsänderungen gelten die zum Änderungsdatum gültigen Preise und die Verfügbarkeit der Unterkunft. Der Gast akzeptiert den daraus resultierenden Preisunterschied.

3-13)Der Reservierungseigentümer ist dafür verantwortlich, seine mitgebrachten Gegenstände zu überwachen und zu kontrollieren, und die Agentur haftet nicht für Verluste / Diebstähle / Verluste von Gegenständen während der Reise, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit von Agentur oder deren Angestellten zurückzuführen. Im Falle von Verlust oder Diebstahl der Gegenstände durch grobe Fahrlässigkeit der Agentur oder deren Angestellten zahlt die Agentur maximal 15 % des Tourbetrags pro Person als Entschädigung. Für Gegenstände, die im Transportmittel vergessen wurden, kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden. Bei Möglichkeit der Auffindung der vergessenen Gegenstände trägt der Gast die anfallenden Fracht- / Transportkosten, um sie ihm zukommen zu lassen.

3-14)Wenn die von der Einrichtung festgelegten Kriterien für die kostenlosen oder ermäßigten Aufenthalte von Kindern nicht korrekt sind (z.B. Alter), wird der Reservierungseigentümer sofort und vollständig für diese Kinder bezahlen müssen und alle Arten von Entschädigungen leisten. Der Reservierungseigentümer und die begleitenden Teilnehmer werden in dem bei der Buchung angegebenen Zimmertyp untergebracht, und sie können keine andere Zimmertype bei der Hotelankunft anfordern. Reservierungseigentümer, die mit zwei oder mehr Kindern im gleichen Zimmer übernachten, akzeptieren bereits im Voraus die mögliche Enge in den Zimmern der Einrichtungen. Die Nutzung der Einrichtungen/Dienstleistungen des Hotels ist das persönliche Ermessen jedes Teilnehmers. Dies bindet nicht den Inhalt des Tourprogramms. Die Preispolitik der Einrichtungen bzw. Hotels, für von ihnen gewünschten zusätzlichen Leistungen liegt nicht im Ermessen der Agentur.

3-15)Die in der Vereinbarung nicht unterschriebene, aber in der Vereinbarung namentlich genannten (für die Reservierung genannte) und an der Tour teilnehmenden anderen Teilnehmer gelten als solchen, die dem Reservierungseigentümer / Verbraucher das Recht zur Buchung der Vereinbarung erteilen. Der Reservierungseigentümer / Verbraucher akzeptiert, dass mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung die Bedingungen der Vereinbarung auch von ihnen angenommen werden und dass sie einhalten werden.

3-16)Der Reservierungseigentümer akzeptiert, dass er die Regeln befolgen wird, die von der Agentur, dem Reiseleiter, den Fahrzeugen und den Vertretern der Einrichtung/Anlage im Zusammenhang mit der gebuchten Tour bekannt gegeben werden, sowie den Teilnehmern und Dritten Respekt zollen wird, und dass er keine störenden Verhaltensweisen zeigen wird. Andernfalls wird er von der Tour ausgeschlossen und hat kein Recht auf Forderungen gegenüber der Agentur.

3-17)Dem Reservierungseigentümer wurde, als die Vereinbarung getroffen wurde, das Programm und die Broschüre, die Informationen zu der gebuchten Tour enthalten, vorgestellt und übergeben. Darüber hinaus wurde bei Abschluss der Vereinbarung detaillierte Information über die Tour gegeben. Der Reservierungseigentümer erklärt, dass er über die gebuchte Tour ausreichend informiert ist und dass das Programm an ihn übergeben wurde. Der Reservierungseigentümer ist verpflichtet, über das von ihm gekaufte Tourprogramm informiert zu sein. Es wird davon ausgegangen, dass er das Tourprogramm in schriftlicher und visueller Form gelesen hat. Während der Tour kann der Teilnehmer nicht bei den Agenturkennern, Reiseleitern oder sonstigen Beamten Änderungen am Inhalt der Tour anfordern. Die laston gebotenem option, Reiseteilnehmer ist für die auf seinen Gesundheitszustand bezogenen Maßnahmen verantwortlich. Änderungen des Tourprogramms können nur in dem Maße angefordert werden, wenn alle Teilnehmer einverstanden sind und alle ihre schriftlichen Genehmigungen geben. Der Leiter der Tour ist entscheidungsbefugt darüber, ob eine Abstimmung durchgeführt wird oder nicht. Die Agentur wird vor der Tour eine Informationsveranstaltung für den Reiseleiter durchführen.

3-18)Zur Einreise nach Georgien wird ein (während 10 Jahren noch gültige) Fotoausweis mit TC-Identifikationsnummer (einschließlich Kleinkindern) benötigt, anderweitige Ausweise (Führerschein usw.) sind nicht gültig. Reisepässe, die mehr als 10 Jahre alt sind, selbst wenn sie nicht abgenutzt sind, sowie abgenutzte und ohne Kaltstempel ausgestattete Ausweispapiere können nicht verwendet werden. Im Falle von Schwierigkeiten bei den Übertrittsprozessen liegt die Verantwortung beim Reservierungseigentümer. An besonderen Tagen, nationalen Feiertagen, religiösen Feiertagen und während Festivals ist die Agentur nicht verantwortlich für Menschenmengen, die zu Verzögerungen an den Grenzübergängen oder touristischen Zentren führen können.

3-19)Da die Zuteilung von Zimmern von der Einrichtung vorgenommen wird, kann die Agentur nicht direkt eingreifen. Aus diesem Grund kann die Agentur nicht für das bereitgestellte Zimmer verantwortlich gemacht werden.

3-20)Für Auslandstouren ist ein gültiger Reisepass erforderlich, auch für Kleinkinder. Die Visa und Passangelegenheiten liegen vollständig in der Verantwortung des Reservierungseigentümers. Im Falle der Nichtbeschaffung eines Visums kann die Agentur nicht für die Kosten verantwortlich gemacht werden, die bei der Botschaft für die Visa-Anträge gezahlt wurden. Die Rückerstattung kann von der Agentur nicht gefordert werden. Die Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen für Auslandstourverkäufe können variieren. Die Agentur ist im Ausland für den Vertrieb von verschiedenen operierenden Unternehmen verantwortlich und wird den Vertrag der Teilnehmer zur Kenntnis bringen und zur Genehmigung vorlegen. Die Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen, die im Vertrag des Anbieters festgelegt sind, sind bindend.

3-21)Wenn die Agentur aufgrund ihres Verschuldens diese Paketreisevereinbarung nicht erfüllt oder wenn die Tour nach Beginn aus Gründen, die von der Agentur stammen, nicht abgeschlossen werden kann oder wenn festgestellt wird, dass die bereitgestellten Dienstleistungen fehlerhaft sind, wird die Agentur, gemäß den Reiseversicherungsbedingungen, Rückzahlungen vornehmen und die Schäden des Teilnehmers ersetzen.

3-22)Wenn der Reservierungseigentümer die Dienstleistung aufgrund der Behauptung, die erhaltene Dienstleistung sei fehlerhaft, verlassen möchte, muss er dies vor dem Verlassen schriftlich und mit Angabe der Gründe sowohl der Agentur als auch der Unterkunft mitteilen. Andernfalls gilt er als nicht aus der Tour ausgeschieden und als Dienstleistung genutzt. Der Reservierungseigentümer muss alle Beanstandungen, die er hat, im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung während der Tour, den dafür zuständigen Beamten schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde die Dienstleistung nicht schriftlich bei den Agenturvertretern bekanntgibt, gehen die Ansprüche auf Ersatzleistung oder Rückerstattung, die bei den Dienstleistern in einem Problem auftreten, verloren. Der Agentur wird nicht die Möglichkeit verwehrt, das mögliche Problem des Teilnehmers zu lösen oder die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Wenn der Gast keinen schriftlichen Antrag bei der Agentur eingereicht hat, hat die Agentur nicht das Recht auf Wiedergutmachung, Lösung, Untersuchung und Antwort. Jegliche öffentlichen Aussagen und Teilungen, die der Agentur Schaden oder negative Werbung bereiten könnten, werden rechtliche Schritte zum Gegenstand haben, um zu widersprechen, Entschädigung zu verlangen, oder die Veröffentlichung einer Berichtigung zu verlangen.

3-23)Gemäß dem Gesetz Nr. 1618 unterliegt der Paketreisekommission auch im Falle einer Insolvenz der Agentur eine Versicherung, die im Falle nicht erbrachter oder unvollständiger Dienstleistungen Schutz bietet. Der Versicherungsschutz beträgt den Paketreisepreis.

3-24)Die Parteien können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowohl beim TURSAB-Schiedshof als auch bei anderen gesetzlichen Institutionen streiten.

3-25)Der ausgestellte Voucher und das angehängte Registrierungsformular bilden gemeinsam die Vereinbarung, und der Reservierungseigentümer erklärt, dass er bei der Buchung die Regelungen der Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

3-26)Der Kunde verpflichtet sich, dass diese Reservierungsvereinbarung, selbst wenn sie sie nicht aus irgendeinem Grund unterzeichnet hat, zwischen den Parteien gültig sein wird, und dass sie die schriftlichen Bedingungen in den Katalogen, auf der Website oder in Anzeigen akzeptiert hat.

3-27)Der Kunde verpflichtet sich, dass er diese Vereinbarung liest, nachdem er alle erforderlichen Informationen über das Hotel, die Tour und das Programm erhalten hat, die im Rahmen des Reservierungsprozesses von der Agentur bekannt gegeben wurden, egal ob er diese Informationen von den Webadressen der Agentur oder von Verkaufsvertretern der Firma erhalten hat.

3-28)Die Agentur hat die Eigenschaften und Sternebewertungen des Unterkunftsbetriebs sowie die vorgesehenen Dienstleistungen auf Basis der Auskünfte, Broschüren und Informationen auf der offiziellen Website des Unterkunftsbetriebs veröffentlicht; die Agentur kann jedoch nicht für etwaige Unterlassungen bezüglich der in den Veröffentlichungen und Erklärungen vorgesehenen Eigenschaften verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Unterkunftsbetrieb. Sollte der Unterkunftsbetrieb nicht die erwarteten Standards erfüllen oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Aufenthalt beginnen soll, nicht bereit sein, die voraussichtlichen Standards zu erfüllen, hat die Agentur das Recht, den Kunden in einer anderen Einrichtung zu unterbringen, die den gleichen oder einen höheren Standard hat.

3-29)Wird nicht vorzeitig storniert, erfolgt keine Rückerstattung des Übernachtungspreises. Bei dokumentierten Fällen wie Tod, Krankheit oder Unfall erfolgt eine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Tage. Bei allen anderen Gründen, die nicht stornierbar sind, erfolgt keine Rückerstattung für verkürzte Aufenthalte oder verspätete Ankünfte.

3-30)Es erfolgt keine Rückerstattung bei Nichterscheinen an den Abfahrtspunkten der Tour ohne vorherige Stornierung durch die Agentur. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, zur angegebenen Zeit, am angegebenen Ort und Datum zu erscheinen, wie es von der Agentur mitgeteilt wird.

3-31)Im Falle von Reisebeschränkungen durch die staatliche Verwaltung oder der Verhängung einer Ausgangssperre/im letzten Fall, dass ein außergewöhnlicher Zustand ausgerufen wurde, erfolgt die Rückerstattung des bei der Absage der Tour gezahlten Betrags, abzüglich aller oben genannten Abgaben, Gebühren und ähnlicher gesetzlicher Verpflichtungen, die von Dritten eingezahlt und nachgewiesen werden können. Der übrige Betrag wird dem Teilnehmer 15 Tage nach Aufhebung des außergewöhnlichen Zustands, der Ausgangssperre oder der Reisebeschränkungen ohne jeden Abzug zurückerstattet.

3-32)Bei der Buchung müssen die Teilnehmer mindestens 50 % des Reservierungsbetrags zahlen, und der Restbetrag muss spätestens 15 Tage vor dem Beginn der Dienstleistung bezahlt werden. Wenn diese Zahlungen innerhalb der angegebenen Fristen nicht erfolgen, wird die Reservierung storniert, und 50 % des Dienstleistungsbetrags werden dem Verbraucher in Rechnung gestellt. Auch wenn eine Vorschusszahlung geleistet wurde, obliegt es der Ermessensspielräume der Agentur, ob die Teilnehmer an der Tour teilnehmen können, wenn sie den Tourpreis nicht vollständig innerhalb der vorgegebenen Fristen bezahlt haben. Die Agentur ist nicht verpflichtet, einen Gast in die Tour aufzunehmen, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

3-33)Die Agentur hat das Recht, Frühbuchungsaktionen durchzuführen. Sie hat das Recht, die Höhe der Rabatte sowie die Fristen, in denen diese gewährt werden, festzulegen und zu ändern. Bei Bedarf kann sie die Kampagne auch absagen. In der Saison kann sie für bestimmte Produkte zeitlich begrenzte Aktionen oder Rabatte anbieten. Die Höhe der Frühbucherrabatte, die bei Buchungen angeboten wird, kann nicht vom Gast eingefordert werden, ebenso wenig wie Rückforderung eines etwaigen Preisunterschieds aufgrund folgender Aktionen.

3-34)Für die Käufer von Reiseversicherungen wird der Umfang der Deckung für fehlerhafte Leistungen, Schäden, Krankheiten, Verluste und Schäden vom Anbieter dieser Versicherung definiert. Die Agentur trägt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Deckung, die Bedingungen oder die Anwendungsweise dieser Bedingungen.

3-35)Bei Flugreisen gelten die Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, und diese Verantwortung liegt nicht bei der Agentur, was vom Teilnehmer ausdrücklich akzeptiert wird.

3-36)Ein Antrag des Teilnehmers auf vorzeitige Abreise nach Beginn der Übernachtung/Reise muss schriftlich und unter Angabe von Gründen, auch im Falle höherer Gewalt, erfolgen und wird nur mit Zustimmung des Dienstleistungsanbieters bewertet. Bei vorzeitiger Abreise liegt es im Ermessen des Dienstleiters, ob eine Rückerstattung erfolgt; gegen die Agentur kann in dieser Angelegenheit keine Ersuchen gerichtet werden, alle eventuell entstehenden Gebühren werden als Übernachtungspreis in Rechnung gestellt.

3-37)Der Kunde muss alle Unzufriedenheit bezüglich der Nutzung von Hotel und angebotenen Dienstleistungen zunächst dem Hotel/dem Dienstleister mitteilen und darf in seinen späteren Klagen und Beschwerden das Hotel/das Dienstleistungsunternehmen nicht als Partei benennen. In keiner Weise kann der Kunde über die Agentur monetäre, materielle oder immaterielle Ansprüche geltend machen.

3-38)Die Anwendung von obligatorischer Reiseversicherung gilt für Inlandsreisen mit Übernachtung. Für Tagesreisen oder Auslandsreisen liegt die Verantwortung beim Gast. Der Umfang der Reiseversicherung ist auf den Reisetag beschränkt. Nach Beendigung des Reisetages endet der Umfang der Versicherung. Der Teilnehmer muss den Umfang der obligatorischen Reiseversicherung prüfen und den Inhalt der entsprechenden Police akzeptieren. Bei Punkte, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, trägt die Agentur keine Verantwortung, und bei der Agentur können keinerlei Ansprüche und Forderungen erhoben werden, der Ansprechpartner des Teilnehmers ist die Versicherungsgesellschaft.

3-39)Die Teilnehmer akzeptieren von Anfang an die Verantwortung für alle Folgen, die sich aus dem Gehen, Klettern oder der Benutzung von Fahrzeugen im Rahmen des Reiseprogramms ergeben.

3-40)Der Reservierungseigentümer hat durch diese Vereinbarung die Teilnehmerbedingungen akzeptiert, die von der Agentur bekannt gegeben wurden.

3-41)Alle Hotel-/Tourreservierungen, die zusammen mit der Buchung vorgenommen werden, unterliegen (auch bei höherer Gewalt) den Stornierungsbedingungen, die von den jeweiligen Fluggesellschaften / TCDD festgelegt werden, die Bedingungen für die Stornierung von Tickets liegen in ihrem Ermessen. Bei der Stornierung von Hotel / Tourleistungen gelten die Stornierungsbedingungen, die auf den Flug-/Zugkosten durch diese und nicht durch eine andere Rechnung über das Vertragsverhältnis ins Gewicht fallen.

3-42)Wenn die Teilnehmer ihre Flugtickets privat außerhalb des Pakets buchen, sei es durch die Verwendung von Meilen/Punkten oder durch direkte Bezahlung, ist die Agentur nicht für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich, falls die Tour abgesagt wird.

3-43)Der Kunde erklärt, dass er keine Anzeichen für eine ansteckende Krankheit hat und verpflichtet ist, vor der Tour die notwendigen Kontrollen und gegebenenfalls erforderliche Tests durchzuführen. Die Agentur hat alle notwendigen Warnungen hinsichtlich ansteckender Krankheiten gegeben und alle Maßnahmen ergriffen, die sie mit angemessenem Aufwand durchführen konnte. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass während der Tour verschiedene Orte besucht werden, in Hotels übernachtet wird, wo es der Agentur nicht möglich ist, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Selbst wenn alle Maßnahmen ergriffen werden, kann es sein, dass die ansteckende Krankheit nicht verhindert werden kann und es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, während der Tour seine eigenen Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie physische Distanzierung, Kontaktlosigkeit, Hygiene und Verwendung von Masken. Aus all diesen Gründen hat die Agentur keine Verantwortung für jede ansteckende Krankheit, die der Kunde während der Tour erleiden könnte und erklärt, dass er keinerlei finanzielle oder immaterielle Ansprüche gegen die Agentur erheben wird, indem er all diese Angelegenheiten versteht und akzeptiert, um an der Tour teilzunehmen.

3-44)Dieses Protokoll wird in zwei Ausfertigungen erstellt und unterzeichnet, und die Lösung von Streitigkeiten, die aus dem Protokoll resultieren, unterliegt den Gerichten in Ankara.

3-45)Der Kunde hat die von der Agentur bereitgestellten Informationen zu ihren angegebenen Dienstleistungen, die anhand der Informationen vom Kunden erfasst wurden und wird akzeptiert.

Ich habe es gelesen, ich akzeptiere.

Name und Nachname des Verbrauchers:

 Datum:

Unterschrift:

Haben Sie nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Mit uns in Kontakt kommen!
Sie können uns für weitere Touren oder andere Dinge kontaktieren. Sie erreichen unser Support-Team rund um die Uhr.
Unsere Partner
EUROBY GROUP
Bookingagora
PRONTOTOUR
GEZİNOMİ
TRAVELSUP
Abonnieren Sie unseren E-Newsletter
Abonnieren Sie unseren E-Newsletter, um sofort über Kampagnen und Möglichkeiten informiert zu werden!
WhatsApp Icon